In der Vergangenheit ist es an anderen Gerichten zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde missbräuchlich der Name oder die E-Mailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher/in) oder die Telefonnummer des Amtsgerichts verwendet (sogenannte Call ID Spoofing).
Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern.
Die bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen tätigen Gerichtsvollzieher/innen werden niemals Schuldner per Telefon auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ein ausländisches Konto zu begleichen!