Sprechzeiten:
Das Amtsgericht Bad Oeynhausen ist für den Publikumsverkehr allgemein zu nachstehenden Sprechzeiten geöffnet:
Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
In dieser Zeit stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Anfragen, Rückfragen und Anträge zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
gebeten.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich; bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.
