Regelungen zum Dienstbetrieb
Es gelten derzeit beim Amtsgericht Bad Oeynhausen nachstehende Regelungen:
Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe, auf Erteilung von Grundbuchauszügen und von Registerauszügen sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Anregungen auf Einleitung einer Betreuung sind im Regelfall ebenfalls schriftlich einzureichen.
Für Anträge in Nachlasssachen (Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen, etc) vereinbaren Sie bitte, sofern Sie diese Erklärung nicht bei einem Notar abgeben wollen, einen Termin unter Telefon: 05731 1580.
Sofern Sie lediglich Unterlagen abgeben möchten, übersenden Sie diese bitte schriftlich unter Angabe des hiesigen Aktenzeichens. Sie können diese auch direkt in den Briefkasten des Amtsgerichts Bad Oeynhausen einwerfen.
Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.
Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen. Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind. Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Name des Gerichts) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.
Betrugsversuche mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.
Der Enkeltrick!!
In der Vergangenheit ist es an anderen Gerichten zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde missbräuchlich der Name oder die E-Mailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher/in) oder die Telefonnummer des Amtsgerichts verwendet (sogenannte Call ID Spoofing).
Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern.
Die bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen tätigen Gerichtsvollzieher/innen werden niemals Schuldner per Telefon auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ein ausländisches Konto zu begleichen!
