Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie:
Sprechzeiten
Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.
Falls Sie eine/einen Bedienstete/n persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Wir sind für Sie zu erreichen:
Gebäude | Zimmer | Zuständigkeiten nach Wochentag | Telefonnummer |
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Anbau / 3. Etage | 304 | Montag und Dienstag | 05731 158-261 |
Altbau / 1. Etage | 15 | Mittwoch | 05731 158-159 |
Anbau / 1. Etage | 104 | Donnerstag und Freitag | 05731 158-183 |