Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
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In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
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In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.
Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.
Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).
Im Güterrechtsregister werden Eheverträge eingetragen sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Gegensatz zu den übrigen Registern genießt es jedoch keinen öffentlichen Glauben.
Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare
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Bitte beachten Sie:
Sprechzeiten
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.
Falls Sie eine/einen Bedienstete/n persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Wir sind für Sie zu erreichen:
Register
Gebäude | Zimmer | Zuständigkeiten nach den letzten Ziffern der Registernummern | Telefonnummer |
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Altbau / Erdgeschoss | 40 | 02, 04, 12, 14, 22, 24, 26, 32, 34, 36, 42, 44, 46, 52, 54, 62, 64, 72, 74, 82, 84, 92, 94 | 05731 158-115 |
Altbau / Erdgeschoss | 41 | 03, 05, 13, 15, 16, 23, 25, 33, 35, 43, 45, 55, 65, 75, 85, 95 | 05731 158-117 |
Altbau / Erdgeschoss | 41 | 07, 08, 17, 18, 27, 28, 37, 38, 47, 48, 56, 57, 58, 66, 67, 68, 76, 77, 78, 87, 88, 97, 98 | 05731 158-118 |
Altbau / Erdgeschoss | 42 | 01, 06, 11, 21, 31, 41, 51, 53, 61, 63, 71, 73, 81, 83, 91, 93 | 05731 158-119 |
Altbau / Erdgeschoss | 42 | 00, 09, 10, 19, 20, 29, 30, 39, 40, 49, 50, 59, 60, 69, 70, 79, 80, 86, 89, 90, 96, 99 | 05731 158-120 |