Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vergleiche: § 130 a Absatz 2 ZPO, § 55 a Absatz 1 VwGO, § 52 a Absatz 1 FGO, § 65 a Absatz 1 SGG, § 46 b Absatz. 2 ArbGG, § 41 a Absatz 2 StPO, § 110 a Absatz 2 OWiG). Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster im NRW-Justizportal externer Link, öffnet neues Browserfenster entnehmen.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen bietet in Handelsregistersachen eine Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an. Mehr Informationen unter www.egvp.de externer Link, öffnet neues Browserfenster.