Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Gesellschaftsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.

  • In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.

  • In  Abteilung B  (HRB) sind  die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.

Im Gesellschaftsregister erfolgt die Eintragung der nach den Vorschriften des BGB gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, darf sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Vertragspartner können daher dem Gesellschaftsregister entnehmen, dass die Gesellschaft existiert, wer Gesellschafter ist und wer die Gesellschaft wie vertreten darf. Für den Erwerb von Rechten an einem Grundstück ist die Eintragung im Register jedoch zwingende Voraussetzung.

Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.

Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).

Im Güterrechtsregister wurden bis zum 31.12.2022 Eheverträge sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingetragen. Die Vorschriften zum Güterrechtsregister sind zum 01.01.2023 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2037 erfolgen nur noch Löschungen der bisherigen Eintragungen.

Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen. Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind. Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Name des Gerichts) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.

Bitte beachten Sie:
Sprechzeiten

Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.

Falls Sie eine/einen Bedienstete/n persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Wir sind für Sie zu erreichen:

Register

GebäudeZimmerZuständigkeiten nach den letzten Ziffern der RegisternummernTelefonnummer
Altbau / Erdgeschoss 40 02, 04, 09, 12, 14, 19, 22, 24, 32, 34, 42, 44, 52, 54, 62, 64, 72, 74, 82, 84, 92, 94 05731 158-115
Anbau / Erdgeschoss 40 01, 06, 11, 16, 21, 26, 31, 36, 41, 46, 51, 56, 61, 66, 71, 76, 81, 86, 91, 96 05731 158-116
Altbau / Erdgeschoss 41 03, 05, 13, 15, 23, 25, 29, 33, 35, 43, 45, 53, 55, 63, 65, 73, 75, 85, 95 05731 158-117
Altbau / Erdgeschoss 41 07, 08, 17, 18, 27, 28, 29, 37, 38, 39, 47, 48, 49, 56, 57, 58, 67, 68, 77, 78, 87, 88, 97, 98 05731 158-118
Altbau / Erdgeschoss 42 00, 10, 20, 30, 40, 50, 59, 60, 69, 70, 79, 80, 89, 90, 99 05731 158-120