Eingang des Amtsgerichts Bad Oeynhausen

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen ist für den Publikumsverkehr allgemein zu nachstehenden Sprechzeiten geöffnet:

Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

In dieser Zeit stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Anfragen, Rückfragen und Anträge zur Verfügung.

Außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
gebeten.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich; bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.