Justizbehörden Quelle: JustizNRW
Geldforderungen können grundsätzlich im Zivilverfahren eingeklagt werden. (siehe Abteilung Zivilsachen)
Geht es jedoch um eine Geldforderung gegen die sich der Schuldner wahrscheinlich nicht wehren wird ist es sinnvoll, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen.

In einem Mahnbescheid (früher: Zahlungsbefehl) teilt das Gericht mit, was der Schuldner nach den Angaben des Gläubigers zu zahlen hat. Es wird nicht geprüft, ob die Forderung wirklich besteht. Erhebt der Schuldner gegen den Mahnbescheid binnen einer Frist von 2 Wochen keinen Widerspruch, so ergeht auf Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid. Dies ist ein sogenannter vollstreckungsfähiger Titel, man kann daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

In Nordrhein-Westfalen sind zwei Zentrale Mahngerichte eingerichtet worden, welche die Mahnverfahren von Antragstellern aus dem gesamten Bundesland bearbeiten.
Für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist dies das Amtsgericht Euskirchen und für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm das Amtsgericht Hagen.