Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG externer Link) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.

Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.

Die Anweisungsstelle übernimmt auch die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Weiterführende Informationen

 

Bitte beachten Sie:
Sprechzeiten

Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Gleitzeitregelung ist nicht jeder Arbeitsplatz durchgängig besetzt.

Falls Sie eine/einen Bedienstete/n persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Wir sind für Sie zu erreichen:

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Altbau / 1. Etage 14   05731 158-158